Подсказки к полю:
Предоставлялось ли питание от работодателя при работе в Германии?
Wenn Sie während Ihrer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung (z. B. durch Hotel mit Frühstück) erhalten haben, müssen die Verpflegungspauschalen gekürzt werden.
Wählen Sie "ja", wenn Ihnen im Inland Frühstück, Mittag- oder Abendessen bereitgestellt wurden.
Die gesetzlich festgelegten Kürzungsbeträge (2025) lauten:
- Frühstück: 5,60 Euro
- Mittagessen: 11,20 Euro
- Abendessen: 11,20 Euro
Die Summe der Kürzungen tragen Sie anschließend im Feld „Kürzungsbetrag wegen gestellter Mahlzeiten“ ein.