Подсказки к полю:
Unterstützungszeitraum
Geben Sie hier den Zeitraum an, in dem die unterstützte Person bei Ihnen gewohnt hat und Sie für Unterkunft und Verpflegung gesorgt haben (z. B. 01.03.2025 bis 31.12.2025).
Wichtig:
- Der Zeitraum beginnt mit dem Einzug und endet mit dem Auszug.
- Rückwirkend kann kein Unterhalt geltend gemacht werden.
- Bei Beginn im Dezember zählt nur 1/12 des Höchstbetrags.
- Bei Beginn im Januar kann der volle Jahresbetrag berücksichtigt werden.
Beispiel: Ihr Kind zieht im März 2025 wieder bei Ihnen ein. → Zeitraum: 01.03.2025 bis 31.12.2025