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SteuerGo FAQs

 


Подсказки к полю: Unterstützungszeitraum

Geben Sie hier den Zeitraum an, in dem die unterstützte Person bei Ihnen gewohnt hat und Sie für Unterkunft und Verpflegung gesorgt haben (z. B. 01.03.2025 bis 31.12.2025).

Wichtig:

  • Der Zeitraum beginnt mit dem Einzug und endet mit dem Auszug.
  • Rückwirkend kann kein Unterhalt geltend gemacht werden.
  • Bei Beginn im Dezember zählt nur 1/12 des Höchstbetrags.
  • Bei Beginn im Januar kann der volle Jahresbetrag berücksichtigt werden.

Beispiel: Ihr Kind zieht im März 2025 wieder bei Ihnen ein. → Zeitraum: 01.03.2025 bis 31.12.2025