Подсказки к полю:
Первый дом существует с
Geben Sie hier das Datum an, seit dem Sie am Heimatort Ihre Erstwohnung mit einem eigenen Hausstand unterhalten.
Ein eigener Hausstand liegt vor, wenn:
- Sie die Wohnung selbst gemietet oder gekauft haben, oder
- Sie gemeinsam mit Partner/in oder Mitbewohnern dort wohnen und
- sich regelmäßig an den laufenden Haushaltskosten beteiligen (z. B. Miete, Strom, Lebensmittel).
Wichtig: Ein kostenlos bewohntes Zimmer im Elternhaus genügt nicht. Auch bei volljährigen Kindern reicht das bloße Wohnen im Elternhaushalt nicht aus – es muss eine echte finanzielle Beteiligung am Haushalt vorliegen.