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Подсказки к полю: Первый дом существует с

Geben Sie hier das Datum an, seit dem Sie am Heimatort Ihre Erstwohnung mit einem eigenen Hausstand unterhalten.

Ein eigener Hausstand liegt vor, wenn:

  • Sie die Wohnung selbst gemietet oder gekauft haben, oder
  • Sie gemeinsam mit Partner/in oder Mitbewohnern dort wohnen und
  • sich regelmäßig an den laufenden Haushaltskosten beteiligen (z. B. Miete, Strom, Lebensmittel).

Wichtig: Ein kostenlos bewohntes Zimmer im Elternhaus genügt nicht. Auch bei volljährigen Kindern reicht das bloße Wohnen im Elternhaushalt nicht aus – es muss eine echte finanzielle Beteiligung am Haushalt vorliegen.