Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 6, 7 und 9 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Leistungen aus Lebensversicherungen (6), aus Altersvorsorgeverträgen (7) und wegen schädlicher Verwendung (9) sind voll zu versteuern.
Hier können Sie auch den Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Reinvestitionsabsicht vor Beginn der Auszahlungsphase lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (Zeile 44 der Anlage R) an.
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