Wählen Sie als Antragsgrund "behindert" aus, wenn das Kind im Jahr 2016 zu irgendeinem Zeitpunkt wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande war, sich selbst zu unterhalten.
Für jeden Monat, in dem der Antragsgrund vorgelegen hat, haben Sie - unabhängig vom Alter des Kindes - Anspruch auf den Kinder- und Erziehungsfreibetrag.
Voraussetzung:
Hat das Kind die Behinderung vor dem 1.1.2007 erlitten, muss das Kind bei Eintritt der Behinderung jünger als 27 Jahre gewesen sein.
Bei Eintritt der Behinderung ab 2007 muss das Kind jünger als 25 Jahre gewesen sein.
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