Tragen Sie hier bitte ein, was für Einkommensersatzleistungen Sie im 2014 erhalten haben. Ist Ihre Einkommensersatzleistung nicht in der Auswahlliste enthalten, können Sie auch eine beliebige Bezeichnung eintragen.
Zu den Lohn- bzw. Entgeltersatzleistung zählen:
Arbeitslosengeld
Insolvenzgeld
Krankengeld
Elterngeld
Mutterschaftsgeld
Übergangsgeld
Altersübergangsgeld
Unterhaltsgeld als Zuschuss
Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Eingliederungshilfe
Verletztengeld
Verdienstausfallentschädigung
Vorruhestandsgeld
Die Ersatzleistungen sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings werden die Beträge bei Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Den Vorgang nennt man Progressionsvorbehalt.
Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gehört hier nicht hin. Diese Beträge unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
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