Für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren Partner liegt dieser bei 1.900 Euro, für Selbständige bei 2.800 Euro.
Ein Angestellter verdient im Monat 1.500 Euro brutto. Für seine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlt er monatlich rund 132 Euro, jährlich 1.584 Euro. Das Finanzamt zieht von diesem Betrag vier Prozent ab. Somit erkennt es 1.521 Euro als Sonderausgaben an. Seinen Höchstbetrag von 1.900 Euro erreicht der Steuerzahler somit noch nicht.
Er kann jetzt zusätzlich Aufwendungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen bis zu dem Höchstbetrag von 1.900 Euro, geltend machen. Dazu zieht er die 1.531 Euro ab. Für den Angestellten bedeutet das: Er kann weitere 379 Euro an Versicherungsbeiträgen in der Einkommensteuererklärung eintragen.