In der Regel wird der Sonderausgaben-Höchstbetrag bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, alle beruflichen Versicherungen, die vom Arbeitgeber nicht übernommen werden, als Werbungskosten geltend zu machen.
In der Praxis ist ein Abzug im Bereich der Werbungskosten vor allem bei Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen (ggf. anteilig) möglich.
Oceny tekstu: Sind berufsbedingte Versicherungen Werbungskosten?
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