Aktuell beträgt die Übungsleiterpauschale 2.400 Euro. Das bedeutet, dass diese Einnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements bis zu einem Betrag von 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Werbungskosten bis 2400 Euro können dann allerdings nicht zusätzlich angesetzt werden.
Einnahmen, die über 2.400 Euro hinausgehen sind dagegen steuerpflichtig. Allerdings können dann Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Allerdings nur dann, wenn diese nicht steuerfrei ersetzt wurden.
Oceny tekstu: Kann man Werbungskosten zusätzlich zum Übungsleiterfreibetrag geltend machen?
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