Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Repräsentationsaufwendungen, die betrieblich veranlasst sind, sind nur abzugsfähig, "soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht als unangemessen anzusehen sind" (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG).
Zu denken ist hierbei beispielsweise an ein besonders teures Auto oder eine übermäßig luxuriöse Ausstattung der Geschäftsräume.
Oceny tekstu: Was sind Repräsentationskosten (beschränkt abziehbare Betriebsausgabe)?
5.00
z 5
Liczba ocen: 5
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware
Czy znaleźli Państwo odpowiedź? W 25 minut sprawdzą Państwo, jaka kwota zwrotu może Państwu przysługiwać – bez rejestracji. Ø Zwrot w wysokości 1.510 Euro z SteuerGo.