(2018)
Wie werden Rentennachzahlungen versteuert?
Erhalten Sie eine Rentennachzahlung über einen Zeitraum länger als zwölf Monate, dann zählt dies als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit zu den außerordentlichen Einkünften. Diese Einkünfte können steuerlich günstiger nach der so genannten Fünftelregelung besteuert werden.
Hierbei wird das begünstigte Einkommen aus dem zu versteuernden Einkommen herausgerechnet und anschließend ein Fünftel hiervon wieder dazugerechnet. Dann wird die Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen berechnet, einmal mit und einmal ohne Fünftelbetrag. Die Differenz wird verfünffacht. So ergibt sich die Steuer für die außerordentlichen Einkünfte.
Das Finanzamt prüft automatisch, welche Berechnung für Sie die günstigere ist. Zur richtigen Berechnung müssen Sie Ihre erhaltene Nachzahlung gesondert eintragen. Werbungskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Nachzahlung (Gerichts- oder Anwaltsgebühren) entstanden sind, tragen Sie ebenfalls gesondert ein.