Feldhilfe: lt. Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen Geben Sie den Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmal-Besteuerung lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an. Hinweis: Leistungen wegen schädlicher Verwendung sind zu 70 % steuerpflichtig.