Tragen Sie hier den Rentenanpassungsbetrag ein. Dabei handelt es sich um die Summe aller Rentenerhöhungen ab dem dritten Rentenjahr – also um den Betrag, um den Ihre Jahresbruttorente gegenüber dem Jahr nach Rentenbeginn gestiegen ist.
Hinweis: Jede Rentenerhöhung ist zu 100 % steuerpflichtig und muss daher gesondert in der Steuererklärung angegeben werden.
Bei ausländischen Renten berechnen Sie den Rentenanpassungsbetrag selbst als Differenz zwischen der Bruttorente im Jahr nach Rentenbeginn und der Bruttorente im Jahr 2025.
Beispiel: Ein Rentner ist 2008 in Rente gegangen. Im Jahr nach dem Rentenbeginn (2009) betrug seine Jahresbruttorente 12.500 Euro. Im aktuellen Steuerjahr 2025 liegt die Jahresbruttorente bei 14.200 Euro. Die Differenz von 1.700 Euro entspricht dem Rentenanpassungsbetrag, der in diesem Feld eingetragen werden muss.
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