Feldhilfe:
Haben Sie 2025 Angehörige gepflegt oder Kosten für die eigene Pflege gehabt?
Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2025 den Pflege-Pauschbetrag oder Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen geltend machen möchten.
Pflege-Pauschbetrag
Den Pflege-Pauschbetrag können Sie beantragen, wenn Sie ohne Bezahlung einen hilfsbedürftigen Angehörigen oder eine nahestehende Person pflegen (§ 33b EStG).
Pflege- und Betreuungsaufwendungen
Alternativ können Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen entweder als außergewöhnliche Belastung oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden.
Wichtig: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird nur anerkannt, wenn Sie eine Rechnung erhalten und diese per Überweisung bezahlt haben. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
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