Feldhilfe:
Beiträge zu Krankenversicherungen
– ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemacht werden –
(z. B. bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)
Geben Sie hier die im Jahr 2025 gezahlten Versicherungsbeiträge zu Ihrer Krankenversicherung an (z.B. bei Rentnern und freiwillig versicherten Selbstzahlern).
Erfassen Sie hier keine Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 25 - "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" - enthalten sind.
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