Feldhilfe:
Selbstgenutzte oder unentgeltlich überlassene Fläche
Geben Sie hier die Wohnfläche an, die auf selbstgenutzten Wohnraum entfällt.
Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.
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