Feldhilfe:
War <%0500107%> in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet?
Geben Sie hier bitte an, ob Ihr Kind in 2025 in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet war.
Sollte Ihr Kind im Jahr 2025 in Ihrem Haushalt gemeldet sein, können Sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen. Das Finanzamt akzeptiert die Haushaltszugehörigkeit ohne zusätzliche Nachweise. Der Entlastungsbetrag wird gewährt, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind.
Auswärtige Unterbringung: Das Kind wird auch dann Ihrem Haushalt zugerechnet, wenn es vorübergehend auswärtig untergebracht war oder wenn der Steuerpflichtige mit seinem Kind selbst z. B. bei den Eltern oder Großeltern lebt.
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