Feldhilfe:
Rentenversicherungspflichtige Einnahmen 2024 (Entspricht i.d.R. dem Bruttoeinkommen 2024)
Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2024 können Sie z. B. aus Ihrer Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherungnach der DEÜV unter "Arbeitsentgelte" entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
Die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen bei Arbeitnehmern in der Regel dem Bruttoarbeitslohn bzw. Bruttogehalt Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Erfassen Sie Ihre Einnahmen bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für 2024: 82.800 Euro (West) bzw. 77.400 Euro (Ost).
Die 2024 erzielten Arbeitsentgelte geringfügig Beschäftigter (Minijob) können Sie z. B. aus Ihrer Durchschrift der Jahresmeldung für die Minijob-Zentrale entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten sollten.
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