Ist in Zeile 2 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein Großbuchstabe eingetragen, geben Sie diesen bitte an:
"Großbuchstaben (S, M, F FR)"
Die Buchstaben haben folgende Bedeutung:
S Lohnsteuer wurde von einem sonstigen Bezug des ersten Dienstverhältnisses berechnet, ohne Berücksichtigung von Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen im selben Kalenderjahr.
M Vom Arbeitgeber (oder auf dessen Veranlassung) gestellte Mahlzeiten, die mit den amtlichen Sachbezugswerten versteuert wurden.
F Unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber (auch für Fahrten zu einem Sammelpunkt oder in ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet).
FR Arbeitslohn eines französischen Arbeitnehmers, der aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens von der Lohnsteuer befreit ist.
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