Feldhilfe:
Haben Sie steuerfreie Aufwandsentschädigungen
aus einer nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter,
aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder
aus öffentlichen Kassen erhalten?
Wählen Sie "ja", wenn Sie steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder aus öffentlichen Kassen erhalten haben.
Dies umfasst zum Beispiel Vergütungen für Ihre Tätigkeit als Übungsleiter, Entschädigungen aus ehrenamtlichen Engagements oder Zahlungen, die Sie von öffentlichen Kassen erhalten haben und die gemäß § 3 des Einkommensteuergesetzes als steuerfrei gelten.
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