Geben Sie hier sonstige Kosten in Zusammenhang mit der Wohnung an. Darunter fallen beispielsweise:
Anwalts- und Gerichtskosten
Aufwendungen zur Erlangung der Wohnung, wie Inseratskosten, Maklerprovision.
Wichtig: Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat absetzbar.
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