Feldhilfe:
(2017)
lt. Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen
Geben Sie den Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmalbesteuerung lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (Zeile 47 der Anlage R) an.
Leistungen wegen schädlicher Verwendung sind zu 70 % steuerpflichtig.