Tragen Sie hier den Rentenanpassungsbetrag ein. Der Betrag kann der Renten(anpassungs)mitteilung entnommen werden oder ist ggf. bei Ihrem Versorgungsträger oder Ihrer Versicherung zu erfragen.
Der steuerfreie Teil der Rente wird grundsätzlich in dem Jahr ermittelt, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. War der Rentenbeginn z.B. am 01.05.2007, dann ist der steuerfreie Teil der Rente des Jahres 2008 maßgebend.
Einzutragen ist der Betrag, um den die jährliche Rente im Vergleich zum Jahresbetrag der Rente aus dem Jahr der Ermittlung des steuerfrei bleibenden Teils der Rente auf Grund regelmäßiger Anpassungen (z. B. jährliche Rentenerhöhung) geändert wurde. Nicht einzutragen sind unregelmäßige Anpassungen (z. B. Rentenänderungen wegen Anrechnung oder Wegfall anderer Einkünfte).
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