Tragen Sie hier die Summe der Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre ein.
Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr 2017 sind nicht mit einzutragen. Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt.
Wichtig: Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind hier nicht einzutragen.
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