Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Kapitalerträge hatten.
Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug (Abgeltungsteuer) abgegolten und die Abgabe der Anlage KAP entbehrlich. Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP dennoch erforderlich, wenn z. B
die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben,
Sie den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen möchten,
Sie kirchensteuerpflichtig sind und Kapitalerträge erzielt haben, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde.
Erfassen Sie in diesem Fall alle erhaltenen Kapitalerträge. Es wird dann automatisch durch SteuerGo eine Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge beantragt.
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