Wenn die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit für diese Tätigkeit lediglich vorübergehend, d. h. für maximal 2 Monate im Kalenderjahr über 20 Stunden liegt, wählen Sie hier bitte "ja" aus.
Eine vorübergehende Arbeitszeit von über 20 Stunden wöchentlich ist erlaubt, wenn:
die Erhöhung der Arbeitszeit max. 2 Monate im Jahr erfolgt und
innerhalb des gesamten Jahres die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit höchstens 20 beträgt.
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