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Feldhilfe: (2016) Antrag auf Gewährung des ermäßigten Steuersatzes

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Antrag auf Gewährung des ermäßigten Steuersatzes

Sofern Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sind, können Sie für den Veräußerungsgewinn einen Veräußerungsfreibetrag beantragen.

Ermäßigter Steuersatz: Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Veräußerungsgewinn ist nach der Fünftelregelung begünstigt. Er kann auf Antrag auch mit einem ermäßigten Steuersatz, und zwar mit 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes und mindestens 14 %, versteuert werden.

Der ermäßigte Steuersatz wird wie der Veräußerungsfreibetrag nur unter bestimmten Bedingungen gewährt:

  • Sie müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sein.
  • Die Vergünstigungen können Sie nur einmal im Leben in Anspruch nehmen: den Veräußerungsfreibetrag gerechnet ab 1996, den ermäßigten Steuersatz gerechnet ab 2001.
  • Sie müssen die Vergünstigungen beantragen.