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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2014) Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
lt. Nr. 22 der Lohnsteuerbescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung
Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 22.

Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung können Sie im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.