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SteuerGo FAQs

 


Ajutor pentru completare: (2013) Zuschüsse zur Kranken- / Pflegeversicherung(z.B. nach § 13a BAföG)

Geben Sie hier Zuschüsse zur Kranken- / Pflegeversicherung Ihres Kindes ein.

Diese Beiträge werden bei Ihnen als Sonderausgaben berücksichtigt.

Wichtig: Wenn Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, kann Ihr Kind diese nicht in seiner Steuererklärung angeben.