Wenn Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Ihr volljähriges Kind haben, können Sie in den betreffenden Monaten auch Ihre Unterhaltsleistungen für Ihr bedürftiges Kind als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Der abzugsfähige Unterhaltshöchstbetrag im Jahre 2020 beträgt 9.408 Euro.
Оценки текста: Kann ich hier auch Unterhaltsleistungen für meine Kinder geltend machen?
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