Bei den begünstigten Krankenversicherungen muss es sich nicht unbedingt nur um deutsche handeln.
Neben den Beiträgen an inländische Sozialversicherungsträger sind durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen seit dem 01.01.2010 auch vergleichbare Zahlungen an ausländische Sozialversicherungsträger begünstigt.
Bewertungen des Textes: Sind auch Beiträge an auländische Krankenversicherungen in der Steuererklärung anzugeben?
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