Bei den begünstigten Krankenversicherungen muss es sich nicht unbedingt nur um deutsche handeln.
Neben den Beiträgen an inländische Sozialversicherungsträger sind durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen seit dem 01.01.2010 auch vergleichbare Zahlungen an ausländische Sozialversicherungsträger begünstigt sind.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware