(2012) Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben? Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben? Nein, das Finanzamt erkennt Beerdigungskosten nur in "angemessener Höhe" an. Seit 2003 gilt die Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro. Bewertungen des Textes: Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben? 3.75 von 5 Anzahl an Bewertungen: 4