Viele Berufstätige mit weiter entferntem Arbeitsplatz kennen das Problem: Eine zweite Wohnung in der Nähe der Arbeitsstätte ist notwendig. Bisher galt, dass für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung eine finanzielle Beteiligung an den Haushaltskosten des Hauptwohnsitzes nachgewiesen werden muss. Doch nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil gefällt – mit wichtigen Vorteilen für Steuerpflichtige, die einen Ein-Personen-Haushalt führen.