Sie können zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale beruflich genutzte Arbeitsmittel als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Folgende Arbeitsmittel (Beispiele) können Sie u.a. absetzen:
Computer
Laptop
Smartphone
Headset
Drucker, Kopierer Faxgerät
20 Prozent der Telefon- und Internetkosten (max. 20 Euro p.M.)