Im Rahmen des dualen Studiums absolvieren die Studierenden mehrere praktische Studiensemester in Betrieben außerhalb der Hochschule. Mit seinem solchen Betrieb hat der Student einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der Regelungen zu den Pflichten des Betriebes und des Studenten enthält und sogar eine monatliche Ausbildungsvergütung vorsieht.
Weil im Rahmen des dualen Studiums bzw. dualen Systems ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen wird, handelt es sich hier um ein Ausbildungsdienstverhältnis. Und deshalb sind die Ausbildungskosten - auch wenn es sich um ein Erststudium handelt - nicht lediglich begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben, sondern in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.