(2014)
Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?
Die folgenden Leistungen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben. Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:
- Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
- Gründungszuschuss für Existenzgründer ab 1.8.2006
- Arbeitslosengeld II ab 2005
- Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld
- Betreuungsgeld ab 1.8.2013
- Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld (R 4 Abs. 3 LStR).
- Streikgelder und Aussperrungsgelder
Rechner
- Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von SteuerGo berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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