Alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen, können Sie als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aufwendungen:
Verwaltungskosten
Kosten für Makler, Wohngeld, Anzeigen oder einen Vermietungsservice
Schuldzinsen für einen Kredit
Abschreibung
Grundsteuer
Kontoführungsgebühren, Überziehungszinsen etc.
Versicherungen (Haftpflicht, Feuer, Wasser etc.)
Stromkosten für Hausbeleuchtung
Heizung und Warmwasser
Kosten für Abwasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Straßenreinigung
Hausmeisterkosten (auch Hausverwaltung und –reinigung)
Fahrten zur Wohnung, zum Makler oder zur Eigentümerversammlung
Schönheitsreparaturen
Hinweis: Nebenkosten, die Sie mit Ihren Mietern abrechnen, können Sie nur dann als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben, wenn Sie diese als auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eintragen.
Oceny tekstu: Was kann ich als Werbungskosten absetzen?
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