Neben den Fahrtkosten, den Übernachtungs- und Verpflegungspauschbeträgen können Sie auch weitere Kosten absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit entstanden sind. Dazu zählen unter anderem:
Parkgebühren, Mautgebühren, Garagenmiete
Telefongebühren für berufliche Gespräche
Eintrittsgelder für berufliche Veranstaltungen
Gepäckaufbewahrungsgebühren
Kosten für den Ankauf von Devisen und Verlust beim Rückkauf
Schadensersatz infolge von Verkehrsunfällen
Schäden an Reisegepäck
Diebstahl von Gegenständen (beruflich genutzte Gegenstände, private Gegenstände, die zu beruflichen Zwecken mitgenommen wurden, notwendige persönliche Reisegegenstände)
Nicht erstattet wird der Verlust von Geld oder Schmuck.
Für viele Reisenebenkosten gibt es keine Belege. Sie können diese trotzdem in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Fertigen Sie dafür einen Eigenbeleg mit Ort, Tag, Art und Betrag der Aufwendung an und reichen diesen ein.
Tipp: Sollten Sie den genauen Betrag eines Postens nicht kennen, schätzen Sie diesen. Viele Finanzämter erkennen einen geschätzten Betrag in plausibler Höhe an.
Oceny tekstu: Was kann ich als Reisenebenkosten absetzen?
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