Bei beruflichen Umzügen im Jahre 2014 können Sie folgende Umzugskostenpauschale als Werbungskosten absetzen:
1. Bei Umzügen vom 1.1. bis 28.2.2014: - Verheirate: 1.390 Euro - Ledige: 695 Euro - Erhöhungsbetrag für weitere Personen: 306 Euro
2. Bei Umzügen vom 1.3. bis 31.12.2014: - Verheirate: 1.429 Euro - Ledige: 715 Euro - Erhöhungsbetrag für weitere Personen: 315 Euro
In der Pauschale sind zum Beispiel die Kosten für folgende Posten enthalten:
Wohnungsanzeigen
Kosten für die Umschreibung des Personalausweises
Neue Autokennzeichen
Anschlusskosten elektrischer Geräte
Ein- und Ausbaukosten von Haushaltsgeräten
Schulbücher wegen Schulwechsel
Die Umzugskostenpauschale wird vom Finanzamt grundsätzlich ohne weitere Prüfung anerkannt. Werden stattdessen die tatsächlichen Umzugskosten geltend gemacht, erfolgt in der Regel eine Überprüfung der Kosten, so dass diese einzeln nachgewiesen werden müssen.
Oceny tekstu: Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?
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