Haben Sie spenden geleistet, die über die abzugsfähigen Höchstgrenze liegen oder die sich aufgrund negativer Einkünfte steuerlich nicht auswirken, könne Sie diese zeitlich unbegrenzt vortragen. Diese Spenden werden dann vom Finanzamt in einem gesonderten Bescheid festgestellt.
Der Spendenvortrag wirkt sich dann im nächsten Steuerjahr auf Ihrer Steuererklärung aus. Der Abzug wird so lange fortgeführt, bis der Spendenvortrag voll verbraucht ist.
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