Seit Juli 2004 zählen Vergütungen als Beteiligter einerWagniskapitalgesellschaftzu den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Dies wurde geregelt im Gesetz zur Förderung von Wagniskapital.Als Einnahme wird dabei der vom Kapitaleinsatz abweichende erhöhte Gewinnanteil angesehen.
Eine Gesellschaft gilt dann als Wagniskapitalgesellschaft, wenn sie unabhängig von ihrer Rechtsform, als solche von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannt wurde.
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