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(2010) Was ist die Günstigerprüfung?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2010. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was ist die Günstigerprüfung?

Mit der Steuererklärung können Sie beantragen, dass Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen und in die Veranlagung einbezogen werden. dadurch würden diese Einkünfte nach dem  persönlichen, progressionsabhängigen Steuersatz besteuert und nicht nach dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, jedoch nur dann, wenn dieser Vorgang zu einer niedrigeren Einkommensteuer führen würde. 


Ergibt sich jedoch bei dieser so genannten Günstigerprüfung, dass der persönliche Steuersatz über dem Abgeltungssteuersatz liegt, gilt Ihr Antrag als nicht gestellt. Sie müssen also nicht mehr als die 25 Prozent zahlen.


Beachten Sie aber, dass der Antrag nur für alle Kapitalerträge gestellt werden kann. Dafür müssen auch alle Steuerbescheinigungen beim Finanzamt eingereicht werden.

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