(2010)
Wer ist für die Riester-Zulage förderberechtigt?
Anspruch auf staatliche Förderung über einen Riester-Vertrag haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der Partner die Förderung sichern.
Zu den Pflichtmitgliedern zählen:
alle regulären Arbeitnehmer,
Versicherte während der dreijährigen Elternzeit,
Wehr- und Zivildienstleistende,
geringfügig Beschäftigte, die auf ihre Sozialversicherungsfreiheit verzichten, also Mini-Jobber, wenn sie den gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers aufstocken,
Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen,
rentenversicherungspflichtige Selbständige.
Nicht gefördert werden:
freiwillig Rentenversicherte,
Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind,
geringfügig Beschäftigte, die von der Sozialversicherung befreit sind.
Tipp: Wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zum förderfähigen Personenkreis gehört, gilt eine Sonderregelung. Beide Partner können eigene Verträge abschließen und die Riester-Förderung erhalten.
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