Eine Veräußerungsrente liegt vor, wenn Sie für die Übertragung Ihres Vermögens (z.B. Betrieb, Immobilie, Grundstück) statt einer einmaligen Zahlung des Käufers eine Rente ausgezahlt bekommen.
Bei Veräußerungsrenten aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebes, eines landwirtschaftlichen Betriebes oder einer freiberuflichen Praxis sind Besonderheiten zu beachten. Wir empfehlen in diesem Fall, ggf. einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Veräußerungsrenten sind abzugrenzen von Versorgungsrenten bzw. dauernden Lasten und reinen Unterhaltszahlungen.