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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022 online. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Gesetzliche Kranken-und Pflegeversicherung



Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V an und zahlen dann dafür Geldprämien. Die Krankenkassen können dabei selbst bestimmen, welche Leistungen prämiert werden, z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, gesunde Ernährung oder sportliche Aktivitäten. Bei solchen Bonuszahlungen zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung. Und deshalb werden auch die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht gemindert (BFH-Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15; BFH-Urteil vom 6.5.2020, X R 16/18). Allerdings gibt es natürlich weiterhin Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die als "echte" Beitragsrückerstattungen zu werten sind und deshalb den Sonderausgabenabzug mindern.

Aktuell hat das Bundesfinanzministerium erneut zur Abgrenzung von Bonuszahlungen und Beitragsrückerstattungen Stellung bezogen (BMF-Schreiben vom 16.12.2021, BStBl 2022 I S. 155). Danach gilt unter anderem:

Beitragsrückerstattungen, die den Sonderausgabenabzug mindern, sind auch Prämienzahlungen nach § 53 SGB V. Das sind zum Beispiel Prämien für Versicherte, die an einer hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. Wird der Vorteil in Form von Bonuspunkten gewährt, sind diese in Euro umzurechnen und als Beitragsrückerstattung zu melden. Boni für familienversicherte Bonusprogrammteilnehmer sind dem Stammversicherten zuzurechnen.

Eine Beitragsrückerstattung liegt zudem vor, wenn sich ein Bonus der gesetzlichen Krankenkasse auf eine Maßnahme bezieht, die vom Basiskrankenversicherungsschutz umfasst ist (insbesondere gesundheitliche Vorsorge- oder Schutzmaßnahmen, z.B. zur Früherkennung bestimmter Krankheiten) oder für aufwandsunabhängiges Verhalten (z.B. Nichtraucherstatus, gesundes Körpergewicht) gezahlt wird.

Werden von der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms nach § 65a SGB V Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet bzw. bonifiziert, die nicht im regulären Versicherungsumfang des Basiskrankenversicherungsschutzes enthalten sind (z.B. Osteopathie-Behandlung) bzw. der Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens dienen (z. B. Mitgliedschaft in einem Sportverein oder einem Fitnessstudio) und von den Versicherten privat finanziert werden bzw. worden sind, handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung. Die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge sind daher nicht um den Betrag der Kostenerstattung bzw. des darauf entfallenden Bonus zu mindern. Eine pauschale Bonusleistung muss die tatsächlich entstandenen bzw. entstehenden Kosten nicht exakt abdecken.

 

Tipp 1

Aus Vereinfachungsgründen darf davon ausgegangen werden, dass Bonuszahlungen, die auf der Grundlage von § 65a SGB V geleistet werden, bis zur Höhe von 150 EUR pro versicherte Person den Sonderausgabenabzug nicht mindern. Übersteigen die Bonuszahlungen diesen Betrag, liegt in Höhe des übersteigenden Betrags eine Beitragsrückerstattung vor, die den Sonderausgabenabzug verringert. Dem Steuerpflichtigen bleibt es unbenommen, bei Bonuszahlungen von mehr als 150 EUR den Nachweis zu erbringen, dass keine Beitragsrückerstattung vorliegt. Das heißt, er muss darlegen, dass die Bonuszahlungen nach § 65a SGB V zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens geleistet wurden. Diese Regelung gilt in allen offenen Fällen und für bis zum 31. Dezember 2023 geleistete Zahlungen.

 

Tipp 2

Eigentlich sind die gesetzlichen Krankenversicherungen gehalten, ihrerseits zu prüfen, ob eine sonderausgabenneutrale oder -mindernde Zahlung gewährt wurde. Dies müssen sie der Finanzverwaltung auf elektronischem Wege mitteilen und die entsprechenden Daten werden dann automatisch in die jeweilige Steuerveranlagung übernommen. Die Erfahrung zeigt aber, dass die programmgesteuerten Meldungen nicht immer korrekt sind. Und die aktuelle Nichtbeanstandungsgrenze von 150 Euro dürfte in enorm vielen Fällen nicht beachtet worden sein. Prüfen Sie daher, ob in Ihrem Steuerbescheid die richtigen Werte angesetzt worden sind.

 

Hinweis: Ende 2020 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Bonuszahlungen einer privaten Krankenversicherung "zur Förderung kostenbewussten Verhaltens" als Beitragserstattung zu werten sind und deshalb die abzugsfähigen Sonderausgaben mindern, wenn die Boni unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht (BFH-Urteil vom 16.12.2020, X R 31/19).

(2022): Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm



Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Sie können Ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus, werden im Rahmen der "anderen Versicherungsbeiträge" berücksichtigt, sofern dafür noch Spielraum beim abzugsfähigen Höchstbetrag besteht.

Wenn Sie einen weitergehenden Vertrag haben, ermittelt die PKV den genauen Anteil der Basisabsicherung. Falls Sie nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbständige 2.800 Euro) mit Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung kommen, können Sie noch Beiträge für weitere Versicherungen geltend machen. Begünstigt sind beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Kapitallebens- und Rentenversicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Policen vor 2005 abgeschlossen wurden.

Beispiel

Ein Ehepaar zahlt im Jahr ohne Krankengeld insgesamt 4.600 Euro an Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Damit übersteigen die Beiträge die gemeinsame Höchstsumme von 3.800 Euro (zweimal 1.900 Euro). Dennoch sind sie in dieser Höhe als Sonderausgaben absetzbar, doch weitere Versicherungsbeiträge, wie Unfall- oder Kfz-Haftpflichtversicherung, können nun nicht mehr abgesetzt werden.

Da der allgemeine Beitragssatz bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld mit absichert, werden die Beiträge pauschal um 4 % gekürzt. Die Kürzung erfolgt nur dann, wenn im Krankheitsfall ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Die Kürzung wird vom Finanzamt vorgenommen. Bis 2014 erfolgte die Kürzung nicht vom einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag. Seit 2015 gilt folgende Rechtslage: Der neu ausgestaltete kassenindividuelle einkommensabhängige Zusatzbeitrag wird nunmehr als originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags gewertet und ist daher in die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des vierprozentigen Kürzungsbetrags einzubeziehen. Eine Differenzierung des Beitrags in einen Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag erfolgt jetzt nicht mehr.

(2022): Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Field help

Employee's contributions to health insurance as specified in no. 25 of the employment tax statement

Information as specified on the employment tax statement: Data according to employment tax statement: The employee and employer contributions to the statutory health and nursing insurance can be found on your employment tax statement (Lohnsteuerbescheinigung).

All information from the employment tax statement can be entered in section "Lohnsteuerbescheinigung" of SteuerGo.

Important: Any social security contributions already specified in section "Lohnsteuerbescheinigung" do not need to be entered here again. They are automatically taken over by SteuerGo and included in the calculation of your tax refund.

Employee's contributions to nursing care insurance according to no. 26 of the employment tax statement

Information as specified on the employment tax statement: Data according to employment tax statement: The employee and employer contributions to the statutory health and nursing insurance can be found on your employment tax statement (Lohnsteuerbescheinigung).

All information from the employment tax statement can be entered in section "Lohnsteuerbescheinigung" of SteuerGo.

Important: Any social security contributions already specified in section "Lohnsteuerbescheinigung" do not need to be entered here again. They are automatically taken over by SteuerGo and included in the calculation of your tax refund.

Health / nursing care insurance reimbursements
Health / nursing care insurance reimbursements

Enter here the contribution refunds and contribution repayments received in the year 2022 from the insurance contract.

... contributions included therein without entitlement to sickness benefit
... refunds included therein without entitlement to sickness benefit

Enter here the share of the contribution refunds and contribution repayments received in the year 2022 from which no entitlement to sickness benefit has been derived.

BUT: The cash premium (bonus) granted by a statutory health insurance fund for health-conscious behaviour does not reduce the special expense deduction for health insurance contributions, provided that this fully or partially offsets financial expenses incurred by the taxpayer. This also applies in cases where the bonus is determined on a flat-rate basis (BFH judgement of 06.05.2020, X R 16/18 and X R 30/18).

Contributions for optional, comfort and additional services
Contributions for optional, comfort and additional services
Contributions for optional, comfort and additional services

Enter here the contributions paid in 2022 for voluntary supplementary insurance and optional services, i.e. contributions that go beyond the basic provision.

They include, for example, optional, comfort and additional services

  • Single room,
  • Treatment by a chief physician,
  • Dental prosthesis insurance,
  • Naturopath,
  • Daily sickness allowance,
  • Daily sickness allowance insurance.

Here you can also enter contributions for travel health insurance (foreign health insurance).

... contributions included therein without entitlement to sickness benefit
... contributions included therein without entitlement to sickness benefit

If the employee's contributions to statutory health insurance include contributions for which there is no entitlement to sickness benefit, then these contributions must be specified separately. In this case, there will be no reduction by 4%. This applies to employees during the exemption phase of partial retirement.

Important: Ask your insurance company for a statement of contributions paid so that the relevant contributions can be assigned accordingly. If your tariff only contains basic coverage services, then this breakdown of your contributions is not required.

Sum of the contributions

Sum of contributions to statutory health and nursing care insurances

Contributions to voluntary nursing care insurance
Contributions to voluntary nursing care insurance

Enter here the contributions paid into a voluntary private nursing care insurance (also: supplementary nursing care insurance) in 2022.