Betreuungskosten lassen sich über Rechnungen und die dazugehörigen Überweisungsbelege nachweisen. Eine Quittung des Empfängers reicht nicht! Auch Kleinbeträge, etwa an den Babysitter, dürfen Sie nicht bar auszahlen, wenn Sie die Kosten später absetzen wollen.
Die Belege müssen Sie zwar nicht der Steuererklärung beifügen, allerdings müssen Sie diese auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen.
Oceny tekstu: Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?
5.00
z 5
Liczba ocen: 43
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware
Czy znaleźli Państwo odpowiedź? W 25 minut sprawdzą Państwo, jaka kwota zwrotu może Państwu przysługiwać – bez rejestracji. Ø Zwrot w wysokości 1.510 Euro z SteuerGo.