Anspruch auf die Arbeitnehmersparlage haben Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet:
Bleibt man unter den jeweiligen Einkommensgrenzen, kann der zusätzliche Geldsegen durch die Zulagen vom Staat schon lohnend sein:
Die Arbeitnehmersparzulage beläuft sich beim Beteiligungssparen auf 20 Prozent der jährlichen Sparzahlungen.
Wer den Höchstbetrag von 400 Euro einzahlt, bekommt so jährliche staatliche Zulagen von 80 Euro. Da alle vwL-Sparverträge mindestens sechs Jahre laufen müssen, kommen immerhin 480 Euro zusammen, die der Staat dem Sparer drauflegt.
Beim Bausparen beträgt die Förderung zwar nur neun Prozent - aber hier liegt die geförderte Sparleistung auch höher: Auf maximal 470 Euro Einzahlungen im Jahr erhalten Arbeitnehmer jährlich 43 Euro (gerundet). Das wären dann 258 Euro in sechs Jahren, die der Staat obendrauf legt.