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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Arbeitslohn



Wann muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?

Wenn Sie im Grenzgebiet eines Landes wohnen und als Arbeitnehmer täglich zur Arbeit in das Nachbarland pendeln, sind Sie ein Grenzgänger. Was Ihr Einkommen betrifft, gilt in den meisten Nachbarländern Folgendes: Ihr Gehalt müssen Sie in dem Land versteuern, in dem Sie arbeiten, das Einkommen bleibt in dem Land, in dem Sie wohnen, steuerfrei. Allerdings wird Ihr ausländisches Einkommen in den Progressionsvorbehalt einbezogen und erhöht auf diese Weise den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen.

Die Angaben sind in der "Anlage N" und in der "Anlage N-AUS" zu machen.

Tipp

Wenn Sie alleinstehend sind, als Grenzgänger arbeiten und kein zusätzliches Einkommen in Deutschland haben, müssen Sie sich über den Progressionsvorbehalt in Deutschland keine Sorgen machen. Ausnahmen: Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Arbeiten Sie in Frankreich oder Österreich, müssen Sie dort keine Steuern zahlen, sondern den Arbeitslohn in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben und normal versteuern. Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern Ihr Einkommen jedoch in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.

Arbeiten Sie als Grenzgänger in der Schweiz, darf Ihr Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die jedoch auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird. Sind Sie Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, müssen Sie Ihr Einkommen komplett in Deutschland versteuern.

(2016): Wann muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?



Was ist steuerfreier Arbeitslohn nach DBA/ATE?

Hiermit ist der steuerfreie Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE) gemeint. In einem DBA ist geregelt, wie Arbeitnehmer mit Auslandstätigkeit ihr Einkommen versteuern müssen und so eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Der Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland kann nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) steuerfrei sein, wenn mit dem betreffenden Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und die Tätigkeit mindestens drei Monate ununterbrochen besteht. Krankheit oder Urlaub schaden der Tätigkeitsdauer nicht, werden aber bei der Dreimonatsfrist nicht mitgerechnet.

Sind Sie mit Ihrem Gehalt im Ausland steuerpflichtig, werden Sie in Deutschland nach DBA oder ATE von der Steuer freigestellt. Allerdings wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt mit einbezogen. Das heißt, aus dem Auslandseinkommen und weiterem Einkommen in Deutschland wird ein Gesamteinkommen ermittelt. Aus diesem Gesamteinkommen ergibt sich ein höherer Steuersatz, mit dem allerdings nur das in Deutschland erzielte Einkommen besteuert wird.

Ausnahmen:

Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Arbeiten Sie in diesen Ländern, ist der Arbeitslohn im Wohnsitzstaat Deutschland zu versteuern.

In der Schweiz darf der Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird.

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen immer in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.

 

(2016): Was ist steuerfreier Arbeitslohn nach DBA/ATE?



Wer bekommt Arbeitslohn ohne Steuerabzug?

In der Steuererklärung müssen Sie in der "Anlage N" auch Arbeitslohn eintragen, von dem keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Dies kommt in Betracht für Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber, der in Deutschland steuerpflichtig ist, sowie für Arbeitslohn, der von Dritten gezahlt wurde und der Arbeitgeber nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet war.

Tipp

Solche Einnahmen ohne Steuerabzug können aufgrund des Härteausgleichs begünstigt sein, falls sie nicht mehr als 820 Euro betragen.

Wichtig: Einen Minijob (450-Euro-Job) müssen Sie hier nicht eintragen. Für dieses Arbeitsverhältnis führt der Arbeitgeber pauschal Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Versicherungsbeiträge. Die Einkünfte aus dem Minijob müssen Sie dann nicht in der Steuererklärung angeben.

Möglich ist es aber auch, dass der Minijob monatlich nach Lohnsteuermerkmalen versteuert wird (ELStAM). Dann ist der Minijob auch in der Einkommensteuererklärung unter „Arbeitnehmer > Lohnsteuerbescheinigungen“ zu erklären. In diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Lohnsteuerbescheinigung aushändigen.

(2016): Wer bekommt Arbeitslohn ohne Steuerabzug?

pomoc polowa

+ Wynagrodzenie brutto zgodnie z wierszem nr 3 na zaświadczeniu o podatku od wynagrodzenia

Erfassen Sie hier den Bruttoarbeitslohn lt. Zeile Nr. 3 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

+ Wynagrodzenie brutto bez odliczenia podatku krajowego

Erfassen Sie hier die Gesamthöhe Ihres Arbeitslohns, von dem bisher kein inländischer Steuerabzug vorgenommen wurde.

Hier ist z.B. der Arbeitslohn eines ausländischen Arbeitgebers einzutragen.

Erfassen Sie hier keine Beträge, die bereits in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.

+ Wolne od podatku wynagrodzenie brutto zgodnie z wierszem nr 16 na zaświadczeniu o podatku od wynagrodzenia

Erfassen Sie hier den steuerfreien Bruttoarbeitslohn aus den Zeilen 16. a) und 16. b) Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

- Minus w nim zawarte wynagrodzenie (zgodnie z niem. prawem wolne od podatku)

Geben Sie hier den nach deutschem Recht steuerfreien Arbeitslohn an.

+ Plus nieotrzymane wynagrodzenie(zgodnie z niem. prawem podatkowym)

Geben Sie hier den nach deutschem Recht steuerpflichtigen Arbeitslohn an.

- minus wynagrodzenie bezpośrednio dające się przydzielić opodatkowaniu krajowemu

Geben Sie hier den direkt dem Inland zuordnenbaren Arbeitslohn an.

Czy otrzymali Państwo inne specjalne składki wynagrodzenia?

Wenn Sie weitere besondere Lohnbestandteile erhalten haben, wählen Sie "Ja" aus.

Besondere Lohnbestandteile sind z.B. Entschädigungen, Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, Stock Options.

Soweit für besondere steuerfreie Lohnbestandteile die sog. Fünftel-Regelung nach § 34 EStG zur Anwendung kommt, sind die Eintragungen vorzunehmen.

Zu Einzelheiten bzgl. der besonderen steuerfreien Lohnbestandteile beachten Sie bitte das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.9.2006, BStBl I S. 532.

Umowa międzyrządowa, na której opiera się działalność

Geben Sie hier das zwischenstaatliche Übereinkommen an, nach dem Ihr Arbeitslohn dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Organizacja, dla której wykonywana jest działalność

Geben Sie hier die Organisation an, bei der Sie beschäftigt sind.

Rodzaj wykonywanej działalności

Geben Sie hier die Art der ausgeübten Tätigkeit an.

Bitte geben Sie die genaue Art der Tätigkeit an. Erfolgt die Tätigkeit als Angestellter der internationalen Organisation oder als selbständiger Sachverständiger für die Organisation, fügen Sie bitte entsprechende Unterlagen bei.

Wysokość wynagrodzenia z uwzględnieniem klauzuli progresji

Geben Sie hier die Höhe des Bruttoarbeitslohns an, der in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegt.