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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige Angaben



Welche Einnahmen zählen zu den Kapitaleinkünften?

Durch die Einführung der Abgeltungsteuer ist eine Abgabe der Anlage KAP grundsätzlich nicht mehr erforderlich. In einigen Fällen müssen Sie die Anlage KAP aber dennoch ausfüllen:

  • die Kapitalerträge unterliegen nicht dem Steuerabzug (z.B. bei Veräußerung von GmbH-Anteilen von weniger als 1 Prozent)
  • Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds
  • Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) aus ausländischen Konten oder Depots
  • Zinsen aus Darlehensverträgen zwischen Privatpersonen
  • Zinsen auf Steuererstattungen
  • Veräußerung von Kapital-Lebensversicherungen (bei Vertragsabschluss ab 2005)

Hinweis: Bei bestimmten Erträgen sind zusätzlich die Anlage KAP-INV (betrifft Einkünfte aus Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) bzw. KAP-BET (betrifft Einkünfte aus Kapitavermögen bei Beteilungen, wenn die Einkünfte und die anzurechnende Steuer einheitlich und gesondert festgestellt worden sind) auszufüllen.

Weiterhin muss die Anlage KAP im Falle einer Wahlveranlagung ausgefüllt werden, wenn:

  • ein Verlustvortrag aus Vorjahren berücksichtigt oder eine Verlustverrechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen erfolgen soll, oder
  • der Sparerpauschbetrag nicht voll ausgeschöpft wurde, oder
  • die Kirchensteuer trotz Kirchensteuerpflicht nicht einbehalten wurde, oder
  • ausländische Steuern noch zu berücksichtigen sind oder
  • zur Überprüfung der Höhe des Kapitalertragsteuerabzuges.

Auch wenn Sie einen Antrag auf eine so genannte Günstigerprüfung stellen wollen, ist die Anlage KAP auszufüllen. Dadurch können Sie unter Umständen eine niedrigere Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz erreichen, wenn dieser niedriger ist, als der Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 Prozent.

(2020): Welche Einnahmen zählen zu den Kapitaleinkünften?



Wann ist es erforderlich, die Anlage KAP auszufüllen?

Durch die Einführung der Abgeltungsteuer ist eine Abgabe der Anlage KAP grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Ein einigen Fällen ist die Abgabe jedoch weiterhin erforderlich:

  • die Kapitalerträge unterliegen nicht dem Steuerabzug (z.B. bei Veräußerung von GmbH-Anteilen von weniger als 1 Prozent)
  • Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds
  • Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) aus ausländischen Konten oder Depots
  • Zinsen aus Darlehensverträgen zwischen Privatpersonen
  • Zinsen auf Steuererstattungen
  • Veräußerung von Kapital-Lebensversicherungen (bei Abschluss ab 2005)

Weiterhin muss die Anlage KAP ausgefüllt werden, wenn einer der folgenden Punkte in Falle einer Wahlveranlagung erfüllt ist:

  • ein Verlustvortrag aus Vorjahren soll berücksichtigt oder eine Verlustverrechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen soll erfolgen,
  • der Sparerpauschbetrag nicht voll ausgeschöpft,
  • die Kirchensteuer wurde trotz Kirchensteuerpflicht nicht einbehalten,
  • ausländische Steuern sind noch zu berücksichtigen
  • die Höhe des Kapitalertragsteuerabzuges soll überprüft werden.

Auch wenn Sie einen Antrag auf eine so genannte Günstigerprüfung stellen wollen, ist die Anlage KAP auszufüllen. Dadurch können Sie unter Umständen eine niedrigere Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz erreichen, wenn dieser niedriger ist, als der Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 Prozent.

Hinweis: Bei bestimmten Erträgen sind zusätzlich die Anlage KAP-INV (betrifft Einkünfte aus Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) bzw. KAP-BET (betrifft Einkünfte aus Kapitavermögen bei Beteilungen, wenn die Einkünfte und die anzurechnende Steuer einheitlich und gesondert festgestellt worden sind) auszufüllen.

(2020): Wann ist es erforderlich, die Anlage KAP auszufüllen?



Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?

Mit dem Abzug der Abgeltungsteuer ist die Steuerschuld für Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Das bedeutet, dass auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einnahmeerzielung nicht mehr gegen Nachweis als Werbungskosten berücksichtigt werden. Sie sind mit dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei Verheirateten abgegolten.

Die tatsächlichen Werbungskosten auch bei der Günstigerprüfung nicht absetzbar. Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt, können Sie in der Steuererklärung in der "Anlage KAP" die Versteuerung Ihrer Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz beantragen und damit den Abzug der Abgeltungsteuer von 25 % zu Ihren Gunsten korrigieren (sog. Günstigerprüfung). Aber auch bei dieser "Wahlveranlagung zum individuellen Steuersatz" ist es nicht möglich, Werbungskosten gegen Nachweis geltend zu machen (BFH-Urteil vom 28.1.2015, VIII R 13/13).

Aber es gibt doch eine Ausnahme bei der "Pflichtveranlagung zum individuellen Steuersatz": In manchen Fällen ist nämlich die Einkommensteuer auf Kapitalerträge nicht mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten. Vielmehr müssen die Kapitalerträge zwingend in der Steuererklärung angegeben und mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird dann auf die Steuerschuld angerechnet. In diesem Fall gelten die normalen Steuerregeln zum Werbungskostenabzug. Das bedeutet, dass Werbungskosten in nachgewiesener Höhe abziehbar sind, z. B. Schuldzinsen. Für diese Erträge wird ein Sparerpauschbetrag nicht gewährt (§ 32d Abs. 2 EStG).

Eine Pflichtveranlagung zum individuellen Steuersatz kommt in Betracht für

  • Kapitalerträge, die zu anderen Einkunftsarten gehören, z.B. zu den Vermietungseinkünften oder den betrieblichen Einkünften,
  • Kapitalerträge aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei einer Beteiligung von mehr als 1 %,
  • Kapitalerträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen,
  • Zinsen aus sog. Back-to-back-Finanzierungen,
  • Zinsen einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft an ihre Anteilseigner,
  • Zinsen aus Privatdarlehen zwischen nahe stehenden Personen (z.B. Eheleuten), wenn der Darlehensnehmer das Darlehen zur Einkunftserzielung verwendet und die Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzt. Dann werden die Zinseinnahmen beim Darlehensgeber nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 %, sondern wie die anderen Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz belastet (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG).

(2020): Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?



Wie wirken sich Kapitalerträge auf die zumutbare Belastung und die außergewöhnlichen Belastungen aus?

Grundsätzlich bleiben Kapitalerträge, die schon mit der Abgeltungsteuer belegt wurden, bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte unberücksichtigt. Wenn gleichzeitig außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden, musste man die Kapitalerträge früher angeben.

Denn um die individuell zumutbare Belastung zu berechnen, wurden auch die Kapitaleinkünfte zu den Einkünften gezählt. Das gilt seit 2012 nicht mehr.

Der Verzicht auf die Erfassung von Kapitalerträgen führt dazu, dass beim Abzug außergewöhnlicher Belastungen die zumutbare Belastung (x % des Gesamtbetrags der Einkünfte) tendenziell geringer werden – ein Vorteil für Sie.

Sie müssen also keine Kapitaleinkünfte angeben, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen.

(2020): Wie wirken sich Kapitalerträge auf die zumutbare Belastung und die außergewöhnlichen Belastungen aus?



Sind die Kosten einer Selbstanzeige als Werbungskosten absetzbar?

In den Jahren 2010 bis 2014 sind über 100 000 strafbefreiende Selbstanzeigen zu nicht versteuerten Kapitaleinkünften aus der Schweiz eingereicht worden. Im Zusammenhang mit der Selbstanzeige begegnen die Betroffenen zwei Problemen: Zum einen sind die Bedingungen für die Wirksamkeit der Straffreiheit außerordentlich kompliziert (siehe Uli Hoeneß), zum anderen sind die Kosten für die Selbstanzeige, d.h. für die Beschaffung der Belege und für den steuerlichen Berater, außerordentlich hoch.

Die Frage ist, ob die hohen Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen absetzbar sind.

  • Grundsätzlich gilt seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009: Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen können nicht mehr gegen Nachweis als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgesetzt werden. Mit dem Sparerfreibetrag sind alle Aufwendungen abgegolten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll das Abzugsverbot auch dann gelten, wenn die Ausgaben mit Kapitalerträgen aus Jahren vor 2009 zusammenhängen (BMF-Schreiben vom 9.10.2012, BStBl. 2012 I S. 953, Tz. 322).

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige zu Kapitalerträgen der Jahre 2002 bis 2008 nicht als Werbungskosten im Jahre 2010 absetzbar sind. Zwar handele es sich bei den Kosten des Steuerberaters um Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, dennoch können sie ab 2009 nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden. Berücksichtigt wird jetzt lediglich ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro (BFH-Urteil vom 2.12.2014, VIII R 34/13).

(2020): Sind die Kosten einer Selbstanzeige als Werbungskosten absetzbar?



Was ist die Günstigerprüfung?

Mit der Steuererklärung können Sie beantragen, dass Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagung einbezogen werden. Dann werden diese Einkünfte nach dem persönlichen, progressionsabhängigen Steuersatz besteuert und nicht nach dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent.

Ergibt sich jedoch bei dieser so genannten Günstigerprüfung, dass der persönliche Steuersatz über dem Abgeltungsteuersatz liegt, gilt Ihr Antrag als nicht gestellt. Sie müssen also nicht mehr als die 25 Prozent Kapitalertragsteuer zahlen.

Beachten Sie aber, dass der Antrag nur einheitlich für alle Kapitalerträge gestellt werden kann. Dafür müssen auch alle Steuerbescheinigungen beim Finanzamt eingereicht werden.

(2020): Was ist die Günstigerprüfung?

Field help

Company, tax office and tax number
Capital gains from entrepreneurial investments
Have you generated capital gains from entrepreneurial participations?
Information about entrepreneurial participations
Amount

The income from participation (dividends and other distributions) can be taxed at the tariff income tax rate upon request if you directly or indirectly hold

  • At least 25% of the shares in a corporation or
  • At least 1% of the shares in a corporation and you exercise a significant entrepreneurial influence on its economic activities through a professional activity for this company.

In this case, tick this box and fill in the required information.

It is not possible to make up an application after the first income tax return has been submitted (e.g. in objection proceedings) for the calendar year in question. If the above-mentioned conditions for participation are also met in subsequent years, the application, as long as it is not revoked, is also valid for the following four assessment periods without the application conditions having to be substantiated again. The revocation notice must be received by the tax office at the latest together with the income tax return for the assessment period for which it is to apply for the first time. After a revocation, a new application for this participation in the corporation is no longer admissible. Specify the company in line 32. If you submit the application for further participations, explain this separately.

If you have incurred income-related expenses in this respect, deduct them from the income when calculating the income and enter the result in line 32. Please note that the partial income method applies to income and income-related expenses. A corresponding reduction will be made by the tax office. The saver's allowance is not granted for this income.

Capital gains are not taxed at the withholding tax rate of 25 % but are subject to the individual tax rate.

Please contact your local tax advisor or lawyer for advice on tax issues.

Application for review of capital gains:

If you want to check whether your personal tax rate results in a lower tax burden on your capital gains than the withholding tax, please select "Check all capital gains for favourable conditions". In the case of spouses / civil partners assessed together, the application can only be made jointly for both spouses / civil partners. All investment income of both spouses must be declared for the most favourable rate test.

So that SteuerGo can determine the best solution for you, we recommend that you enter all interest and investment income. If you do not make a selection here, the system automatically applies for the favourable assessment for you.

If, on the other hand, you want only a partial review of withholding tax, please select "Review of withholding tax for certain capital gains". You can choose partial withholding if you do not want to include all capital gains in your tax return and circumstances indicate that the withholding amounts withheld by the bank were too high for individual capital gains.

If you receive capital gains credited by a domestic bank or a credit institution, refer to your tax statement which is usually sent to you once a year.

Savers' standard allowance claimed for undeclared capital gains

Enter here the amount of the claimed saver's standard allowance for undeclared capital gains.

In order for SteuerGo to determine the best result for you, we recommend you to enter all interest and other capital gains. By the way, this can also include so-called reimbursement interests for tax refunds for a previous year.

Information on family trusts
Would you like to provide information on family trusts according to sect.15 of the Foreign Taxation Act (AStG)?

If you want to provide information on family trusts according to sect. 15 of the Foreign Taxation Act (AStG), please select "yes" here.

Please contact your local tax advisor or lawyer for advice on tax issues.

List within the meaning of section 20 para. 1 no. 3a Income Tax Act (EStG) (if applicable, attach to tax return on separate sheet)
Have you generated income from special fund shares?

If you have earned income from special investment shares, please select "yes" here.

Special investment funds are investment funds that are not intended for the capital market public but are set up for special institutional investors or investor groups. The basis of taxation for special investment funds and their investors must be determined separately and uniformly. For this purpose, in the case of a foreign special investment fund, the management company or the domestic investor is obliged to prepare a corresponding declaration when the financial year ends.

Please contact your local tax advisor or lawyer for advice on tax issues.